Der 21. Deutsche Verwaltungsgerichtstag in Osnabrück wirft, im Anschluss an seine Eröffnung durch den Präsidenten des Europäischen Gerichtshofs, Koen Lenaerts, in 14 Arbeitskreisen Schlaglichter auf eine Reihe aktueller Fragen des öffentlichen Rechts.
Ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Ausländer- und Asylrecht – gleich drei Arbeitskreise werden sich mit dem neuen Gemeinsamen Europäischen Asylsystem (GEAS), der Rückführungsverordnung und verwandten Themen befassen, ergänzt um einen Arbeitskreis zum Staatsangehörigkeitsrecht. Einen zweiten Schwerpunkt bilden drei Arbeitskreise zur Künstlichen Intelligenz – ihre Nutzung in der Justiz, der Umgang mit den Herausforderungen von KI und, ganz konkret, Fragen von KI im Prüfungsrecht.
Workshops zu Lärmschutzkonflikten im Baurecht, zum Umweltrechtsbehelfsgesetz, zu Besoldungsfragen im Beamtenrecht und zu Äußerungsrechten im Kommunalrecht ergänzen das Tableau. Daneben stehen Arbeitskreise zum Verwaltungsprozessrecht sowie zum Thema „Justiz und Öffentlichkeitsarbeit“ zur Wahl.
Bewährt hat sich schließlich der – englischsprachige – Arbeitskreis der Vereinigung europäischer Verwaltungsrichter (VeV), der die besondere Chance zum Austausch über den nationalen „Tellerrand“ hinaus bietet.
Abgerundet wird das Programm durch eine Podiumsdiskussion zur „Verwaltungsgerichtsbarkeit im Bannkreis der Politik“, die das Spannungsfeld zwischen justizieller Entscheidung und politischer Erwartung näher beleuchtet.